Unsere Kompetenzen
• Notariat
Das Notariat ist eine wichtige Ergänzung unseres Dienstleistungsspektrums. Auch wenn anwaltliche Beratung sowie Vertretung einerseits und notarielle Tätigkeit andererseits klar voneinander abgegrenzt sind, verbindet beide Bereiche die Serviceorientierung. Für das Notariat bedeutet dies insbesondere, die Gestaltungswünsche der Beteiligten zuverlässig umzusetzen, bei größtmöglicher terminlicher Flexibilität und rascher Erledigung der Abwicklungsaufgaben. Im Notariat spiegeln sich wichtige Elemente des fachlichen Profils unserer Sozietät. So liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit unseres Notariats in der Beurkundung bzw. Beglaubigung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen wie z. B. der Gründung von Kapitalgesellschaften, der Durchführung von Kapitalmaßnahmen, Umwandlungsvorhaben und Unternehmenskaufverträgen, ferner von Rechtshandlungen im Immobilienrecht, namentlich von Grundstückskauf- und Bauträgerverträgen, von Grundstücksbelastungen und von Sonderformen des Immobilienerwerbs, darüber hinaus von Erbfolgeregelungen, seien es Testamente und Erbverträge im privaten Bereich oder Regelungen der Unternehmensnachfolge, seien es Vereinbarungen zur Erbauseinandersetzung oder Erbscheinanträge.
• Erbrecht
Nachdem die so genannte „Erbengeneration“ herangewachsen ist und erhebliches Vermögen übertragen wird, zählt das Erbrecht heute zu einem der wichtigsten Rechtsgebiete.
Die Themen „Vererben“ und „Vermögensnachfolge“ erschöpfen sich in der Regel nicht in der rechtlichen und steuerlichen Betrachtung. Insbesondere bei der Vererbung von Betriebsvermögen müssen die Besonderheiten der jeweiligen Branche und die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten ebenso wie die Strukturen der Familie berücksichtigt werden. Private wie betriebliche Vermögen bedürfen der Bewertung, bevor zweckentsprechende Lösungen entwickelt werden können. Nachfolgegestaltungen erfordern Einfühlungsvermögen und Gespür für die Wahl des richtigen Zeitpunktes. Denn das Erbrecht steht immer im engen Zusammenhang mit dem Tod. Es müssen trotz der Trauer zum Teil schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten um diese Entscheidungen richtig zu treffen.
Sie möchten Ihren Pflichtteil geltend machen? Wir vertreten Ihre Rechte. Sie möchten ein Testament oder Erbvertrag abfassen? Wir beraten unsere Mandanten außergerichtlich im Rahmen der Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung. Dabei legen wir besonderes Gewicht auf Lösungen, die die individuelle Lebensplanung unserer Mandanten berücksichtigen.
Mit unserem Notariat helfen wir Ihnen, Erb- und Nachfolgeregelungen in der Form notarieller Urkunden zu gestalten. Zudem stehen wir Ihnen bei Fragen der individuellen Betreuung bzw. Vorsorgevollmacht vertrauensvoll und hilfreich zur Seite.
• Gesellschaftsrecht
Wir beraten Unternehmen zum gesamten Spektrum des Gesellschaftsrecht. Hierbei betreuen wir Unternehmen in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der GmbH & Co. KG aber auch alle anderen Rechtsformen. Unser Leistungsspektrum umfasst Fragestellungen von der Unternehmungsgründung bis hin zur Liquidation und ist durch individuelle und persönliche Zusammenarbeit gekennzeichnet.
Sie möchten ein Unternehmen gründen? Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform und gestalten für Sie Gesellschaftsverträge oder Satzungen, nicht nur als solide Rechtsbasis Ihres Unternehmens, sondern auch für die effiziente Durchsetzung im Schiedsverfahren und im Prozess.
Ihr Unternehmen hat sich weiterentwickelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert? Als Unternehmensgründer möchten Sie Ihr Lebenswerk und Ihre Altersvorsorge sichern und das aufgebaute Vermögen übertragen? Wir entwickeln mit Ihnen Strategien zur Unternehmensnachfolge und begleiten Sie bei deren Umsetzung. Wir erarbeiten mit Ihnen die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Strukturen zur Sicherstellung Ihres unternehmerischen Lebenswerks und beraten Sie umfassend.
• Immobilienkaufrecht
Der naheliegendste Berührungspunkt, mit dem der Bürger mit Immobilienrecht in Kontakt kommt, ist das Immobilienkaufvertragsrecht. Es findet sich vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Kaufverträge über Grundstücke sind beurkundungspflichtig (§ 311b BGB). Die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie erfolgt durch Einigung des Verkäufers und des Käufers über den Übergang des Eigentums und durch die Eintragung des Rechtsübergangs im Grundbuch (§ 873, § 925 BGB).
Wegen der besonderen Bedeutung der Eigentumsübertragung und der damit meist verbundenen hohen Sachwerte muss die erforderliche Einigung, die sog. Auflassung, bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile vor einem Notar erklärt werden. Stellvertretung ist zulässig. Das Kaufvertragsrecht ist von einer Vielzahl von Begrifflichkeiten geprägt. Sie sind Bestandteil eines jeden Notarvertrags und sollten den Parteien bekannt sein. Auflassungsvormerkung, Belastungsvollmacht, Grundschuld, Vorkaufsrecht, Kaufpreisfälligkeit oder Nutzen- und Lastenübergang seien beispielhaft erwähnt.
• Handelsrecht
• Arbeitsrecht
Dabei ist das Arbeitsrecht für unsere Kanzlei weniger die Durchsetzung juristischer Ansprüche, sondern die Lösung realer Probleme: Denn das monatliche Gehalt hat für fast alle Menschen eine existenzielle Bedeutung. Und als Unternehmer gute Mitarbeiter zu beschäftigen, um im Markt bestehen zu können, ist genauso wichtig.
Deshalb kommt der frühzeitigen Beratung und weitsichtige Vertragsgestaltung eine besondere Gewichtung zu. Denn so können oftmals Konflikte von vorneherein vermieden oder Alternativlösungen entwickelt werden. Wir stehen Ihnen in allen Phasen der arbeitsvertraglichen Gestaltung beratend zur Seite.
Dies gilt gleichermaßen für das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht. Egal ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied.
Sie sind Arbeitnehmer und Ihnen ist unerwartet gekündigt worden? Wir beraten Sie bei den weiteren Schritten, denn im Kündigungsfall sollten Sie unbedingt mit einem Anwalt sprechen. Es sind Fragen zu klären, ob es besser ist, vor Gericht um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder ob es ratsamer ist, sich mit dem Arbeitgeber auf eine angemessene Abfindung zu einigen, um so den Weg frei zu machen für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Fristen, denn Sie haben nur drei Wochen Zeit für die Entscheidung, ob Sie klagen wollen oder nicht.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht bei Ihnen noch das Arbeitszeugnis aus? Wir beraten Sie, ob ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht und welche Angaben darin zwingend für den Arbeitgeber sind.
Sie sind Unternehmer und planen personelle Umstrukturierungen im Unternehmen? Lassen Sie sich bei der Umsetzung von Umstrukturierungs- sowie Personalanpassungsmaßnahmen ausführlich beraten.
Egal welches Gebiet des Arbeitsrechts Sie betrifft. Fragen Sie einen Anwalt, denn das Arbeitsrecht wird durch die häufigen Gesetzesänderungen immer komplizierter, so dass es für den Rechtssuchenden immer schwieriger wird den Überblick zu bewahren.
• Mietrecht
Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung wohnt zur Miete. Auch Gewerbetreibende sind auf die mietrechtliche Nutzung von Räumen angewiesen. Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter dauert oftmals jahrelang. Die jeweiligen Interessenunterschiede der Vertragsparteien sind in Einklang zu bringen, denn der intensive Kontakt kann zu Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen. Damit solche Streitigkeiten nicht zu einem Vertrauensbruch und letztlich der Beendigung des Mietverhältnisses führen, ist es ratsam, für eine außergerichtliche Konfliktbereinigung fachkundige Beratung einzuholen. Aber auch vor Abschluss eines Mietvertrages ist der Rat eines Experten zu empfehlen.
Sie wollen einen Mietvertrag abschließen und sind sich bei einigen Klauseln nicht sicher? Wir überprüfen die Formulierungen und die Wirksamkeit des Vertrages und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Dies gilt gleichermaßen für den Mieter als auch für den Vermieter.
Sie wohnen seit vielen Jahren in Ihrer Wohnung und haben unerwartet eine Mieterhöhung oder gar eine Kündigung erhalten? Wir klären für Sie,
welche Ansprüche und welche Verpflichtungen Sie haben.
Die Heizung funktioniert nicht, das Dach ist undicht und die Fenster zugig? Aber Ihr Vermieter macht keine Anstalten die fälligen Mietmängel zu beseitigen? Wir beraten Sie bei der Durchsetzung einer effektiven Mängelbeseitigung. Zudem klären wir Mietminderungen oder Schadensersatzansprüche.
Das Mietverhältnis endet? Wer muss welche Schönheitsreparaturen durchführen? Oft ist beiden Seiten nicht klar, wer nun eigentlich die Arbeiten durchführen muss, wann sie durchgeführt werden müssen und wer eventuell zahlungspflichtig ist. Laut Gesetz ist grundsätzlich der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig, doch oftmals gibt es Klauseln im Mietvertrag, die den Mieter zu der Durchführung verpflichten. Holen Sie sich lieber einen Expertenrat ein, wir klären für Sie alle offenen Fragen.
Aber auch bei zu hohen Nebenkostenabrechnungen, nicht zurückgezahlter Mietkaution oder Untervermietung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Sie sind Vermieter und die fällige Miete wird nicht mehr bezahlt oder Ihnen hilft nur noch eine Räumungsklage? Zum Mietrecht gehören ebenso die Rechte des Vermieters. Lassen Sie sich von uns beraten.
Selbstverständlich erfolgt die Beratung wir bei allen Problemen auch unter Kostengesichtspunkten. Denn fraglich ist immer, ob ein Gerichtsverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist.
• Strafrecht
Das Strafrecht beruht im Wesentlichen auf drei Säulen, dem materiellen Strafrecht, dem Strafverfahrensrecht und dem Strafvollstreckungsrecht. Das materielle Strafrecht beschreibt zum einen die Voraussetzung der Strafbarkeit und umschreibt die einzelnen Deliktsarten. Basis ist das Strafgesetzbuch (StGB), in dessen sogenannten Besonderen Teil etwa 250 Straftatbestände umschrieben sind (z.B. Diebstahl, Brandstiftung, Nötigung, Vergewaltigung usw.). Daneben existieren zahlreiche Nebengesetze in denen sich Strafvorschriften befinden, z.B. das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Oftmals werden Handlungen gar nicht als Straftaten wahrgenommen oder als Bagatelldelikte abgetan.
Hat etwa eine Person in einem Supermarkt einen wenige Euro teuren Gegenstand gestohlen, wird häufig der vernehmende Polizeibeamte erzählen, dass es sich um ein Bagatelldelikt handele und das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werde. Dies ist leider häufig gerade nicht der Fall. Deshalb ist dringend anzuraten, auch bei eindeutig erscheinender Beweissituation keinerlei Angaben zu machen und einen Anwalt für Strafrecht aufzusuchen. Denn ein Diebstahl kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Oder wer bei Abschluss eines Vertrages, wider besseres Wissen, die Erklärung abgibt, bei Fälligkeit einer Forderung zahlen zu können und zu wollen, macht sich wegen Betruges strafbar, denn der Erklärende täuscht den Vertragspartner über seine Zahlungsfähigkeit. Betrug wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Auch eine unachtsame Äußerung kann schon eine strafbare Beleidigung darstellen. Dies ist der Fall, wenn eine Äußerung eine Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung enthält. Ob eine mangelnde Achtung vorliegt, ist unter Berücksichtigung des Sinns der Äußerung zu ermitteln. Hierbei sind die Anschauung und der Umgangston der Beteiligten zu berücksichtigen. So kann etwa die Äußerung „Sie können mich mal“ je nach beabsichtigter Bedeutung schon eine Beleidigung darstellen.
Dies sind nur einige exemplarische Beispiele. Sie sollten jedoch bei jedem Straftatbestand so früh wie möglich einen Strafverteidiger hinzuziehen, denn schon ein Wort in der ersten polizeilichen Vernehmung kann schwerwiegende Auswirkungen auf das gesamte Strafverfahren und auf das Urteil haben. Wir stehen Ihnen als Strafverteidiger vertraulich in jedem Stadium des Strafverfahrens zur Seite und vertreten Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht.
• Straßenverkehrsrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall, bei dem ein Sachschaden entstanden ist oder sogar Personen verletzt wurden? Dann steht zunächst die Klärung der Verschuldensfrage, der Umfang des Schadensersatzes und des möglicherweise zu erwartenden Schmerzensgeldes im Vordergrund. Lassen Sie sich bei der Unfallschaden-Regulierung von einem Experten beraten. Mit der genauen Kenntnis der erstattungsfähigen Schadenspositionen und der Berücksichtigung eventueller Folgeschäden, die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eintreten, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir übernehmen die außergerichtliche und ggf. gerichtliche Geltendmachung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Ein paar Gläschen zum Abendessen und dann Auto gefahren? Wer dann kontrolliert wird, muss mit allem rechnen: Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer und im Falle eines Unfalles unter Alkoholeinfluss auch mit einem Regress der Haftpflichtversicherung. Lassen Sie die verwaltungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein von einem Anwalt klären. Denn oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf. .
Oder Ihnen ist ein Bußgeldbescheid zugegangen? Jährlich werden mehrere Millionen Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland erlassen.
Neben der Verhängung eines Bußgeldes oder einer Geldstrafe können den Betroffenen eines Verkehrsordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens einschneidende Nebenfolgen treffen, wie z.B. ein Fahrverbot, Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden bei Anwendung des Punktsystems und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Nutzen Sie unsere Erfahrung, denn das Verkehrsrecht umfasst weit mehr als den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.